TV am Saalebogen

Hallenordnung

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Plätze und die Halleneinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Über festgestellte Mängel ist der Platzwart, der Trainer oder der Vorstand zeitnah zu informieren.
  2. Spieler und Besucher haften für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden. Für die von ihnen eingebrachten Gegenstände übernimmt der Club keine Haftung.
  3. Das Spielen in der Halle ist nur mit geeigneten, Tennisschuhen (Sandplatzschuhe) gestattet. Vor dem Betreten der Halle sind die Schuhe ggf. gründlich zu säubern. Dies gilt auch für Nichtspieler; ggf. haben diese Schuhüberzüge zu benutzen. Die Tennisschuhe sind nach dem Verlassen der Halle im Hallenvorraum zu wechseln, um eine Verschmutzung der Vereinsräume und Umkleideräume mit Granulat zu vermeiden.
  4. Das Rauchen ist in der Halle sowie im Hallenvorraum verboten.
  5. Für Zeitbestimmungen ist die Hallenuhr maßgebend.
  6. Das Verlassen der Halle durch die Notausgangstüren ist nur zu Fluchtzwecken gestattet
  7. Gegen Ende der Spielzeit ist der Platz kreisförmig von außen nach innen vollständig abzuziehen, so dass das Granulat von den Außenbereichen in das Spielfeld verteilt wird. Die Linien sind nicht zu kehren. Pünktlich zum Stundenwechsel haben alle Spieler die Halle grundsätzlich zu verlassen.

Besondere Bestimmungen

a) Sommersaison

  1. Die Plätze können täglich von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr belegt werden; eine besondere finanzielle Forderung wird nicht erhoben. Für die Beleuchtung und Heizung sind von den Benutzern die entsprechenden Gebühren über den Automaten zu entrichten.
  2. Die Belegung eines Platzes ist ausschließlich online über den Belegungsplan gestattet.
  3. Eine Belegung kann bis zu 60 Minuten – einschließlich Platzpflege – erfolgen. Das gilt auch für Trainerstunden.
  4. Dem vom Vorstand zugelassenen Trainer steht für eigene Trainerstunden die Halle zur Verfügung, so der Trainer den Platz online gebucht hat.
  5. Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit dem TV am Saalebogen hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstandes.

b) Wintersaison

  1. Die Hallenplätze für die Wintersaison werden, soweit möglich, in einem Abonnement vom Vorstand vergeben. Die Clubmitglieder können sich jederzeit über die aktuelle Belegung online informieren. Ein Abo-Neuantrag für freie Hallenstunden kann dem Vorstand jederzeit zugeleitet werden.
  2. Bei der Vergabe von Abonnements werden Clubmitglieder vorrangig berücksichtigt.
  3. Das Abonnement verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht fristgerecht bis zum 15. April e. J. schriftlich gekündigt wird. Die Abonnenten werden bezüglich derKündigungsfristen durch einen entsprechenden Hinweis auf der Abo-Bestätigung, auf der Mitteilung über den Zahlbetrag und durch entsprechende Informationen auf der Homepage des Clubs hingewiesen.
  4. Die Weitergabe eines Abonnements oder einer Hallenstunde im Abonnement im Ganzen bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
  5. Nicht abonnierte Platzstunden können vom Clubgastronom von Fall zu Fall als Einzelstunden, höchstens zwei Wochen im Voraus, vermietet werden. Die Mietgebühr ist vor Spielbeginn im Restaurant zu entrichten.
  6. Eine unentgeltliche Benutzung der Hallenplätze ist nicht gestattet. Dieses gilt auch für freie Plätze vor oder im Anschluss an gemietete Stunden.
  7. Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, dem TV am Saalebogen jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des TV am Saalebogen die Daten zu bestätigen.

Platzbelegung

Der Verein ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

Buchungsbestätigung / Kündigung / Stornierungen / Widerruf

Wird die Buchungsbestätigung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich beim TV am Saalebogen widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.

Der Vorstand behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Vorstand kann nur aus wichtigem Grund erfolgen . Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

Stornierungen von online gebuchten Einzelstunden über das Internetportal tennis-rudolstadt.de/tvas-booking/ sind nicht möglich. Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind zu bezahlen.

Haftungsausschluss

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.

Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle des TV am Saalebogen Rudolstadt e.V. zu melden.

Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigte sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.

Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rudolstadt.

Der TV am Saalebogen Rudolstadt e.V. wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Der Verein wird gegenüber Dritten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 28.09.2019 in Kraft.

Rudolstadt, den 28.9.2019 Vorstand